Grundsätzlich gilt, dass nach 5 Jahren Lateinunterricht – mit einer Note mindestens „ausreichend“ im Jahreszeugnis – das Latinum erworben wurde. Dies wird auch im Zeugnis vermerkt.
Sonderregelungen gelten (noch) für die Wahl einer spät beginnenden Fremdsprache. Diese ist zum einen ein neuer Anfang, zum anderen aber auch eine Weiterführung und Anwendung der Sprachkenntnisse des Lateinunterrichts. Zum Abschluss der – in diesem Fall – nur vier Jahre Lateinunterricht besteht vor dem Einstieg in die neue Sprache die Möglichkeit, in einer Feststellungsprüfung die Voraussetzungen für das Latinum zu erwerben. Diese Prüfung gibt es nur für Schülerinnen und Schüler, die eine spät beginnende Fremdsprache belegen und damit den Lateinunterricht beenden.
Nähere Informationen zur Latinumsprüfung erhalten Sie in unserem Informationsschreiben zur Latinumsprüfung, das Sie auf der Seite Service/Infos » Elternbriefe finden.