Der Lehrplan ist auf Grundwissen und Kompetenzen aufbaut; Leistungserhebungen sollen immer beides berücksichtigen.

Die religiösen Kompetenzen lassen sich folgendermaßen formulieren:

  • Wahrnehmungs- und Darstellungsfähigkeit – religiös bedeutsame Phänomene wahrnehmen und beschreiben
  • Deutungsfähigkeit – religiös bedeutsame Sprache und Zeugnisse verstehen und deuten
  • Urteilsfähigkeit – in religiösen und ethischen Fragen begründet urteilen
  • Dialogfähigkeit – am religiösen Dialog argumentierend teilnehmen
  • Gestaltungsfähigkeit – religiös bedeutsame Ausdrucks- und Gestaltungsformen reflektiert verwenden

Für das Grundwissen gilt: