Hinweise und Checkliste fürs Lernen im Ausland (mit Erasmus+)
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
es gibt zahlreiche Chancen, die mit einem Auslandsaufenthalt – üblicherweise in der 10. oder 11. Jahrgangsstufe – für einen gewissen Zeitraum oder auch ein ganzes Schuljahr in Verbindung gebracht werden, wie zum Beispiel die Stärkung der Persönlichkeit und Selbstständigkeit, die Verbesserung der Fremdsprachenkenntnisse oder auch neue Motivation fürs Lernen zuhause nach der interkulturellen Erfahrung außerhalb.
Es wäre jedoch falsch, nicht auch auf die Risiken hinzuweisen. Denn es kann durchaus bei der Rückkehr zu vermehrtem Druck oder sogar zu Überforderung kommen, da je nach Dauer und Zeitraum der Beurlaubung möglicherweise keine Vorrückungsentscheidung getroffen werden kann. Das ist bei kürzeren Aufenthalten in der Regel nicht der Fall, gilt jedoch insbesondere, wenn sich um einen Zeitraum handelt, in dem viele Prüfungen stattfinden, denn während der Beurlaubung versäumte Leistungsnachweise müssen nicht nachgeschrieben werden, bzw. wenn die Beurlaubung für ein ganzes Schuljahr gewährt wird. Die Schülerin bzw. der Schüler kann dann auf Probe in die nächsthöhere Jahrgangsstufe vorrücken, „wenn eine Schule im Ausland ordnungsgemäß besucht wurde und hierüber sowie über die dabei erzielten Leistungen eine Bestätigung der Schule vorgelegt wird“ (§ 35 GSO). Die Probezeit dauert bis zum 15. Dezember des folgenden Schuljahres.
In der Regel wird also ein Auslandsaufenthalt eher leistungsstärkeren Jugendlichen geraten werden. Eine wichtige Hilfe bei der Erarbeitung des Unterrichtsstoffs kann dabei die Teilnahme an der Individuellen Lernzeitverkürzung (ILV-Stunden am Nachmittag) sein. Weitere Informationen dazu erteilen gern
Das allgemeine Gespräch über die allgemeine Schullaufbahn kann darüber hinaus natürlich stets mit unserer Beratungslehrkraft gesucht werden. Wenn Sie individuelle Fragen zur Förderung der Maßnahme durch Erasmus+ haben, ist
Ein Befreiungsantrag muss über
Sie erreichen uns alle jederzeit über das Elternportal, die Dienstmail oder können über das Sekretariat 0861 20934-0 einen Gesprächstermin vereinbaren.
Allgemeine Informationen erhält man über den Bayerischen Jugendring oder den Rotary Club, das Parlamentarische Patenschafts-Programm oder natürlich eine Vielzahl anderer Anbieter und Organisationen.
Über das breit gefächerte Angebot im Rahmen von Erasmus+ sind übrigens auch bezuschusste Austauschprojekte in den Ferien möglich. Eine Informationsveranstaltung über das AKG als Erasmus+ Schule findet in regelmäßigen Abständen statt. Den Termin entnehmen Sie bitte dem Veranstaltungskalender auf der AKG-Website.
Folgende Checkliste für längere Aufenthalte kann hilfreich sein:
- Entscheidung für einen Schulbesuch im Ausland nach Abwägen der Chancen und Risiken
- frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem AKG zu Beratung (Ansprechpartner siehe oben)
- Wahl der Schule (Hilfestellung durch Erfahrungsaustausch mit anderen über Teams – bei Interesse bitte an Frau Prock wenden)
- Kontaktaufnahme mit der Schule im Ausland und Bestätigung dieser über die Aufnahme (evtl. sogar Besuch mit persönlichem Gespräch vorab in den Ferien der Zielschule im Ausland)
- möglichst baldiger Antrag auf Befreiung bei Frau Prock (auf jeden Fall vor der Buchung einer Reise, da die Genehmigung keinen Automatismus darstellt)
- frühzeitig vor Antritt der Reise: Rücksprache mit Herrn Stadler bzgl. einer Freischaltung des Microsoft-Accounts und Einrichtung einer Zwei-Faktor-Authentifizierung fürs Ausland, um den Erhalt von Nachrichten aus dem AKG zu gewährleisten
- Dokumentation des Schulbesuchs und ggf. der im Ausland erbrachten Leistungen während des Aufenthalts, gleichzeitig Halten von Kontakt mit dem AKG (insbesondere bei Wahlen für das nächste Schuljahr wichtig), ggf. auch Mitlernen von wichtigen Unterrichtsinhalten
- ggf. schriftlicher Antrag der Erziehungsberechtigten auf ein Vorrücken auf Probe ins neue Schuljahr bis spätestens 15. Juli des alten Schuljahres (Tipp: Stellen des Antrags bei ganzjährigen Aufenthalten bereits im Rahmen des Beurlaubens)
- Abgabe der Schulbesuchsbestätigung und ggf. erbrachter Leistungen im Sekretariat
- Nachlernen des versäumten Unterrichtsstoffs innerhalb der Nachholfrist (in der Regel noch zwei Wochen bei kürzeren Aufenthalten, ohne Leistungsnachweise)
- Bereitschaft über die gewonnenen Eindrücke und Erfahrungen Auskunft zu geben (Teams-Austausch mit denjenigen, die gerne ins Ausland gehen würden)
Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern eine gewinnbringende Zeit im Ausland.
Mit herzlichen Grüßen aus dem AKG