Sehr geehrte Eltern,
einige Konsulate in Bayern bieten muttersprachlichen Unterricht an, damit Kinder und Jugendliche ihre Muttersprache auf hohem (schriftlichen) Niveau beherrschen. Die folgende zip-Datei enthält alle verfügbaren Anmeldeformulare:
Wir unterstützen die Konsulate, indem wir die Anmeldungen gesammelt weitergeben. Sollten Sie also Ihren Sohn/Ihre Tochter anmelden wollen, bitten wir Sie, die unterschriebene Anmeldung ins Sekretariat zu bringen.
Die gesamte Organisation liegt nicht hier am AKG, sondern bei den Konsulaten – bitte wenden Sie sich mit Fragen an „Ihr“ Konsulat.
Folgende allgemeinen Informationen sind evtl. noch nützlich:
- Der konsularische muttersprachliche Unterricht ist keine schulische Veranstaltung, es besteht kein Versicherungsschutz für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler über die gesetzliche Schülerunfallversicherung.
- Der Lehrplan des konsularischen muttersprachlichen Unterrichts und die verwendeten Lehrwerke sind inhaltlich und finanziell in der Verantwortung der diplomatischen Vertretungen.
Über den regelmäßigen und erfolgreichen Besuch eines konsularischen muttersprachlichen Unterrichts kann auf Antrag eine Bescheinigung ausgestellt werden. Diese wird den Jahres- bzw. Abschlusszeugnissen als Beiblatt beigelegt. Ein entsprechender schriftlicher Nachweis vom Konsulat über die erbrachten und benoteten Leistungen muss der Schule rechtzeitig vorgelegt werden.